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Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.
Sie ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Kundeninformationen rund um kreditbezogene Geschäfte sammelt und bei Bedarf an seine Mitglieder weitergibt.
Die Daten Der Datenbestand der SCHUFA umfasst 362 Millionen Informationen zu 62 Millionen Personen. Die Auskunft gibt Ihnen die Möglichkeit zu wissen, was die Schufa weiß. Jederzeit und vollständig. Mit der Auskunft teilt die SCHUFA auf Wunsch jedem mit, was über ihn an Informationen vorliegt. Rund 1 Million Personen haben im Jahr 2004 eine Auskunft angefragt.
Positives wie NegativesVertragspartner geben sowohl positive als auch negative Informationen an die SCHUFA weiter. Als Positiv-Informationen gelten zum Beispiel: Einmeldungen eines Girokontos, einer Kreditkarte, eines Leasingvertrages, einer Finanzierung oder eines Versandhandelskontos. Der geplatzte Kredit hingegen ist ein Hinweis auf ein nicht vertragsgerechtes Verhalten.Die meisten der Informationen stammen von ca. 4.500 Vertragspartnern wie zum Beispiel Kreditinstitute, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Versand- und Handelshäuser sowie Energieversorger. Darüber hinaus erhält die Schufa Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wie z.B. denen der Amtsgerichte. Übrigens: Viele Menschen nehmen an, dass die SCHUFA nur Daten zu Personen speichert, die Kredite platzen lassen haben. Genau das Gegenteil trifft zu: Zu rund 93 Prozent der Personen speichern die Schufa ausschließlich positive Informationen - also Informationen, die zeigen, dass jemand wirtschaftlich aktiv ist und dabei umsichtig handelt..
Worüber die Auskunft auskunft gibt
In der Auskunft ist zusammengestellt, welche Informationen über Sie bei der SCHUFA vorliegen. Neben Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuellen und früheren Anschriften, finden sich in der Regel Informationen, die von Vertragspartnern gemeldet wurden, so z.B.:
Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie eventueller vorzeitiger Erledigung
Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte
Einrichtung eines Telekommunikationskontos
Kundenkonten beim Handel
Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten aufgeführt wie beispielsweise:
Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind
Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
Missbrauch eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot
Außerdem sind möglicherweise Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen aufgenommen. Dazu gehören unter anderem:
Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung von Eidesstattlichen Versicherungen
Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
Abweisung und Einstellung des Verbraucher - Insolvenzverfahrens mangels Masse
Manchmal finden sich auch Angaben zu einem Identitätscheck im Internet. Dabei werden durch e-Commerce-Unternehmen oder Online-Auktionshäuser lediglich persönliche Daten wie Name und Anschrift geprüft, um sich und andere vor möglichen Betrügern zu schützen..
Wer darf Was?
Informationen über Personen dürfen zwischen den Vertragspartnern und der SCHUFA nur weitergegeben werden, falls ein "berechtigtes Interesse" im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vorliegt.* Unter anderem muss es sich um Geschäfte von nennenswertem Umfang handeln, an die ein wirtschaftliches Risiko geknüpft ist.
Informationen dürfen nur dann angefragt oder weitergegeben werden, wenn eine Person mit einem Unternehmen einen Vertrag abschließen möchte oder bereits ein Vertragsverhältnis besteht.
Im Kreditbereich muss zudem die Genehmigung zur Weitergabe vorliegen - die von Ihnen akzeptierte SCHUFA-Klausel.
Wer sieht Was?
Alle Informationen komplett sehen nur Sie. Berechtigte Unternehmen erhalten die Informationen, die für eine Vertragsentscheidung relevant sind: Banken und Sparkassen sehen beispielsweise, ob Sie bereits ein Girokonto haben, Inhaber einer Kreditkarte sind oder einen Hypothekenkredit aufgenommen haben. Sie sehen auch positive Informationen aus anderen Branchen, Informationen zu nicht vertragsgerechtem Verhalten - und ob es in den letzten 10 Tagen Anfragen gab.Handel und Versandhandel erfahren weniger: Sie werden nur über Zahlungsstörungen informiert. Telekommunikationsunternehmen wiederum erhalten alle Informationen zu nicht vertragsgerechtem Verhalten und Informationen darüber, ob bereits ein Telekommunikationskonto bei einem anderen Anbieter besteht. Namen von Unternehmen werden in keinem Fall an SCHUFA-Vertragspartner weiter gegeben. Diese Angaben sehen ausschließlich Sie!
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